Die Kindertagespflege dient dem Wohl und der Entwicklung von Kindern im Alter von acht Wochen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie von Kindern mit einem besonderen Betreuungsbedarf. Die Kindertagespflege wird neben der klassischen Kita als gleichrangiges Betreuungsangebot vorgehalten. Die Kindertagespflege ermöglicht eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen für bis zu fünf Kindern. Die Basis für diese Betreuungsform bilden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern sowie ein enger Austausch und verbindliche Absprachen zur Organisation des Alltags und zu Erziehungsfragen.

Kindertagespflegepersonen in Potsdam sind selbständig und verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Sie betreuen in eigens dafür angemieteten Räumen oder im Eigenheim. Die Eignung der Kindertagespflegepersonen und ihrer Räumlichkeiten werden in einem Erlaubnisverfahren und von der Fachaufsicht Kindertagespflege überprüft.

Wenn Eltern ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, wenden sie sich direkt an einen freien Träger (s.u.) für Kindertagespflege. Die Träger wurden durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Beratung und der Vermittlung in die Kindertagespflege beauftragt.

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14467 Potsdam
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