• Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
  • Führung von gesetzlichen und gerichtlich bestellten Vormundschaften, bestellten Pflegschaften und Ergänzungspflegschaften
  • Informationen, rechtliche Beratung auf Wunsch Hausbesuche gemäß § 52 a SGB VIII zur Feststellung der Vaterschaft und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Führung von Beistandschaften zur gerichtlichen Vaterschaftsklärung und Unterhaltsgeltendmachung
  • Beurkundungen (z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen nicht verheirateter Eltern)
  • Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht
  • Koordinierungsstelle Vormundschaften – Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern

Konzepte, Richtlinien und Dokumentationen des Jugendamtes Potsdam finden Sie unter Downloads / Links.

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