ACHTUNG: Vom 1. bis 31. Mai 2025 ist die Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene mit seelischer Behinderung (3842) nur eingeschränkt zu erreichen. Außer in Eilfällen können Termine erst wieder ab Juni vereinbart werden. Von telefonischen Sachstandsanfragen und insbesondere mehrfachen Anrufversuchen bei verschiedenen Telefonnummern bitten wir, Abstand zu nehmen. Ihr Rückrufanliegen richten Sie am besten einmalig und kurz und unter Angabe einer Rückrufnummer und - soweit bekannt - unserer zuständigen Mitarbeiterin bzw. unseres zuständigen Mitarbeiters an die u. g. E-Mail-Adressen. Der Rückruf erfolgt dann nach Priorisierung. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen mit sog. wesentlicher Behinderung. Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist. Die Hilfen der Eingliederungshilfe dienen dem Zweck, der leistungsberechtigten Person eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll die Person befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) grundsätzlich nachrangig.

Potsdamer Bürger, welche diese Hilfe beantragen möchten, können sich an die Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene der Landeshauptstadt Potsdam wenden und kostenlos die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten jede Beratung und jeden Antrag individuell.

Adresse

Haus M/N, Behlertstr. 3a
14467 Potsdam

Adresse

Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Fax

0331 289842699