Wichtiger Hinweis:

der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist am 23.12. und 30.12. lediglich bis 16:00 Uhr erreichbar.

Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.

Aufgabe

Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle gehen nach Schwanebeck an den Zweckverband Bioabfallverwertung Schwanebeck. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.

Die Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Gelbe Tonne+") erfolgt in der Anlage von Veolia Umweltservice Ost GmbH in Rietz-Neuendorf.

Die Entsorgung von Glas wird durch ein gewerbliches Rücknahmesystem organisiert und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam.

Hinweis zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.

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