Dienstleistung
Veranstaltungsanzeige/Veranstaltungsgenehmigung
Wie melde ich eine Veranstaltung an? Ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig?
Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Gewerbe
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Ausführliche Beschreibung
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Die verschiedenen Anträge zur Veranstaltungsanzeige finden Sie unter dem Reiter Formulare. Je nachdem wie Ihre Veranstaltung ausgestaltet ist, müssen Sie die unterschiedlichen Anträge ausfüllen und einreichen.
Nutzen Sie zur Orientierung bitte das Dokument "Anzeige einer Veranstaltung".
Rechtsgrundlage(n)
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Brandenburgisches Gaststättengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
Gewerbeordnung (GewO)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!
Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO oder einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
FormularDokInfodienste
Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers
FormularDokInfodienste
Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz
FormularDokInfodienste
Antrag auf Genehmigung zum Kauf und Gebrauch von Kleinfeuerwerk der Klasse II
FormularDokInfodienste
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 BbgGastG
FormularDokInfodienste
Anzeige einer Veranstaltung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Feiern, Genehmigung, Veranstaltung, Feste
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Ausführliche Beschreibung
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Die verschiedenen Anträge zur Veranstaltungsanzeige finden Sie unter dem Reiter Formulare. Je nachdem wie Ihre Veranstaltung ausgestaltet ist, müssen Sie die unterschiedlichen Anträge ausfüllen und einreichen.
Nutzen Sie zur Orientierung bitte das Dokument "Anzeige einer Veranstaltung".
Rechtsgrundlage(n)
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Brandenburgisches Gaststättengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
Gewerbeordnung (GewO)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!
Anträge / Formulare
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Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers
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Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz
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Antrag auf Genehmigung zum Kauf und Gebrauch von Kleinfeuerwerk der Klasse II
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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 BbgGastG
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Anzeige einer Veranstaltung
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