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Frau Marion Duschek

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!

Sondernutzungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin

Werbesatzung der Fontanestadt Neuruppin


Häufig gestellte Fragen

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
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Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierungsmaßnahme
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Anpflanzung, Plakatierung, Plakate