Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!

Sondernutzungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin

Werbesatzung der Fontanestadt Neuruppin



Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
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Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierungsmaßnahme
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Plakate, Plakatierung, Anpflanzung