Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!
Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Gewerbe
Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten
Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
FormularDokInfodienste
Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierungsmaßnahme
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Plakate, Plakatierung, Anpflanzung
Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
FormularDokInfodienste
Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierungsmaßnahme
FormularDokInfodienste
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Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierungsmaßnahme
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Plakate, Plakatierung, Anpflanzung