Ansprechpartner


Frau Eichhorst
Frau Kleiner

Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

F ür den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen! Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, den Antrag auf Erlaubnis einer Sondernutzung auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und an die Stadtverwaltung Neuruppin zu senden.

Sondernutzungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin

Werbesatzung der Fontanestadt Neuruppin



Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
FormularDokInfodienste

Anpflanzung, Plakate, Plakatierung