Dienstleistung
Veranstaltungsanzeige/Veranstaltungsgenehmigung
Wie melde ich eine Veranstaltung an? Ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig?
Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Gewerbe
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Ausführliche Beschreibung
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin
Die verschiedenen Anträge zur Veranstaltungsanzeige finden Sie unter dem Reiter Formulare. Je nachdem wie Ihre Veranstaltung ausgestaltet ist, müssen Sie die unterschiedlichen Anträge ausfüllen und einreichen.
Nutzen Sie zur Orientierung bitte das Dokument "Anzeige einer Veranstaltung", welches ebenfalls dort hinterlegt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Brandenburgisches Gaststättengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
Gewerbeordnung (GewO)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Erforderliche Unterlagen
- allgemein Anzeige der Veranstaltung mit Angaben zum Veranstalter und zum Veranstaltungsverantwortlichen
- gegebenenfalls Haftpflichtversicherung, Lageplan, Nutzungsvertrag, Aufstellungsplan, Sicherheitskonzept, Ausstellerverzeichnis, Sperr- und Verkehrszeichenplan, Streckenplan, Befähigungsschein und Erlaubnis nach Sprengstoffverordnung (bei Pyrotechnik), Bewachungsgewerbeanmeldung, Einsatzplanung Sicherheitsdienst, Freistellungsbescheid (vom Finanzamt)
- gegebenenfalls sind weitere Anträge notwendig, wie zur Störung der Nachtruhe und/oder Benutzung von Tongeräten (§ 10, 11 LImschG), genehmigungspflichtiges Feuer (§ 7 LImschG), Sondernutzung (§18 BbgStrG), Gaststättengewerbe vorübergehend § 2 BbgGastG Gagev
Voraussetzungen
- alle (Antrags-) Unterlagen einreichen
- im Regelfall volljährig sein
- bei Pyrotechnik der Klasse III oder IV fachliche, sachliche Eignung vorlegen (Befähigungsschein)
- Nutzungsvereinbarung oder selbst Eigentümer des Grundstückes sein
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO oder einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
FormularDokInfodienste
Antrag auf Genehmigung Lagerfeuer
FormularDokInfodienste
Antrag Ausnahme LImSchG Tongeräte Nachtruhe
FormularDokInfodienste
Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung
FormularDokInfodienste
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 BbgGastG
FormularDokInfodienste
Anzeige einer Veranstaltung
FormularDokInfodienste
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
In vielen Angelegenheiten müssen bzw. können andere Behörden angehört werden.
Zuständige Stelle
Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde
Schlagwörter
Veranstaltung, Feuerwerk, Genehmigung, Feste, Feiern
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Ausführliche Beschreibung
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Die verschiedenen Anträge zur Veranstaltungsanzeige finden Sie unter dem Reiter Formulare. Je nachdem wie Ihre Veranstaltung ausgestaltet ist, müssen Sie die unterschiedlichen Anträge ausfüllen und einreichen.
Nutzen Sie zur Orientierung bitte das Dokument "Anzeige einer Veranstaltung", welches ebenfalls dort hinterlegt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Brandenburgisches Gaststättengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
Gewerbeordnung (GewO)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Erforderliche Unterlagen
- allgemein Anzeige der Veranstaltung mit Angaben zum Veranstalter und zum Veranstaltungsverantwortlichen
- gegebenenfalls Haftpflichtversicherung, Lageplan, Nutzungsvertrag, Aufstellungsplan, Sicherheitskonzept, Ausstellerverzeichnis, Sperr- und Verkehrszeichenplan, Streckenplan, Befähigungsschein und Erlaubnis nach Sprengstoffverordnung (bei Pyrotechnik), Bewachungsgewerbeanmeldung, Einsatzplanung Sicherheitsdienst, Freistellungsbescheid (vom Finanzamt)
- gegebenenfalls sind weitere Anträge notwendig, wie zur Störung der Nachtruhe und/oder Benutzung von Tongeräten (§ 10, 11 LImschG), genehmigungspflichtiges Feuer (§ 7 LImschG), Sondernutzung (§18 BbgStrG), Gaststättengewerbe vorübergehend § 2 BbgGastG Gagev
Voraussetzungen
- alle (Antrags-) Unterlagen einreichen
- im Regelfall volljährig sein
- bei Pyrotechnik der Klasse III oder IV fachliche, sachliche Eignung vorlegen (Befähigungsschein)
- Nutzungsvereinbarung oder selbst Eigentümer des Grundstückes sein
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO oder einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVOFormularDokInfodienste
Antrag auf Genehmigung Lagerfeuer
FormularDokInfodienste
Antrag Ausnahme LImSchG Tongeräte Nachtruhe
FormularDokInfodienste
Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung
FormularDokInfodienste
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 BbgGastG
FormularDokInfodienste
Anzeige einer Veranstaltung
FormularDokInfodienste
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
In vielen Angelegenheiten müssen bzw. können andere Behörden angehört werden.
Zuständige Stelle
Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde