Ansprechpartner


Frau Kleiner

Wie melde ich eine Veranstaltung an? Ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig?       


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung.


Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.


Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung  zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neuruppin

Die verschiedenen Anträge zur Veranstaltungsanzeige finden Sie unter dem Reiter Formulare. Je nachdem wie Ihre Veranstaltung ausgestaltet ist, müssen Sie die unterschiedlichen Anträge ausfüllen und einreichen.

Nutzen Sie zur Orientierung bitte das Dokument "Anzeige einer Veranstaltung", welches ebenfalls dort hinterlegt ist.



  • allgemein Anzeige der Veranstaltung mit Angaben zum Veranstalter und zum Veranstaltungsverantwortlichen
  • gegebenenfalls Haftpflichtversicherung, Lageplan, Nutzungsvertrag, Aufstellungsplan, Sicherheitskonzept, Ausstellerverzeichnis, Sperr- und Verkehrszeichenplan, Streckenplan, Befähigungsschein und Erlaubnis nach Sprengstoffverordnung (bei Pyrotechnik), Bewachungsgewerbeanmeldung, Einsatzplanung Sicherheitsdienst, Freistellungsbescheid (vom Finanzamt)
  • gegebenenfalls sind weitere Anträge notwendig, wie zur Störung der Nachtruhe und/oder Benutzung von Tongeräten (§ 10, 11 LImschG), genehmigungspflichtiges Feuer (§ 7 LImschG), Sondernutzung (§18 BbgStrG), Gaststättengewerbe vorübergehend § 2 BbgGastG Gagev

  • alle (Antrags-) Unterlagen einreichen
  • im Regelfall volljährig sein
  • bei Pyrotechnik der Klasse III oder IV fachliche, sachliche Eignung vorlegen (Befähigungsschein)
  • Nutzungsvereinbarung oder selbst Eigentümer des Grundstückes sein

Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.


Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO oder einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
FormularDokInfodienste


Antrag auf Genehmigung Lagerfeuer
FormularDokInfodienste


Antrag Ausnahme LImSchG Tongeräte Nachtruhe
FormularDokInfodienste


Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung
FormularDokInfodienste


Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 BbgGastG
FormularDokInfodienste


Anzeige einer Veranstaltung
FormularDokInfodienste


Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
FormularDokInfodienste

In vielen Angelegenheiten müssen bzw. können andere Behörden angehört werden.


Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde


Veranstaltung, Feuerwerk, Genehmigung, Feste, Feiern