Dienstleistung
zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Einrichtung
Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr
Breitscheidstraße 3c
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-1119
03366 35-1311
Einrichtung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Wahlen/Werbeangelegenheiten
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - III-33 Wahlen
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149900
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 850
Einrichtung
Sachgebiet Organisation
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Service-Center
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
03561 68714000
03561 68710
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Wahlbehörde
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365133
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Bürgerservice
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:
Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-142
03378 827-143
03378 827-144
03378 827-140
03378 827-141
Einrichtung
Wahlbehörde
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt müssen hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
030 67502300
Einrichtung
Wahlen
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
etwa 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag im Original, der
- Familiennamen,
- die Vornamen,
- das Geburtsdatum,
- die genaue Anschrift enthalten muss;
- der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
-
Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
- Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
- Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
- als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
- als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
- unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
Verfahrensablauf
Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Zuständige Stelle
Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde
Schlagwörter
Wähler, Wählerin, Inlandsdeutscher, Inlandsdeutsche, Wahlen, Europawahl, Wählerverzeichnis, Wahl
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
etwa 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag im Original, der
- Familiennamen,
- die Vornamen,
- das Geburtsdatum,
- die genaue Anschrift enthalten muss;
- der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
-
Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
- Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
- Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
- als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
- als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
- unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
Verfahrensablauf
Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Zuständige Stelle
Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde