Dienstleistung
Wohnungsgeberbestätigung
Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein Papier Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Sie benötigen es, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden.
Einrichtung
Bürgerservice / Meldewesen / Gewerbe
Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
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Servicezeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
033205 598-50
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Telefon
033205 598-41
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Telefon
033205 598-42
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Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.
Schlagwörter
Wohnsitzanmeldung, Wohnungsanmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnsitz, Hauptwohnsitz
Ausführliche Beschreibung
Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.
Schlagwörter
Wohnsitzanmeldung, Wohnungsanmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnsitz, Hauptwohnsitz