Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149331
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86122
Einrichtung
Sachgebiet Bürgerservice
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03391 355-111
Einrichtung
SB Bürgerservice, Fundbüro, Einwohnermeldeamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49149
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpunkt
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpunkt
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.