Wildunfall  -  Was nun zu tun ist


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-303
Hinweis
Raik Zisick
Telefon
03306 751-306
Hinweis
Marlies Schenk
Telefon
03306 751-309
Hinweis
Dario Janicki

Adresse
Feuer- und Rettungswache 1, Dresdener Str. 46
03050 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Feuerwehr und Rettungsdienst sind immer erreichbar.


Fax
+49 355 632-138
Telefon
+49 355 632-0
Hinweis
Jörg Specht, Leiter der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes Cottbus

Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-132704
Telefon
+49 355 612-2750
Hinweis
Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur
Telefon
+49 355 612-2755
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

BITTE BEACHTEN SIE: 

Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo

geschlossen

Di

09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr

geschlossen



Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841748
Telefon
0331 2891748

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 214-2424
Telefon
+49 3334 214-1424

Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
033205 598-50
Telefon
033205 598-51
Telefon
033205 598-52
Telefon
033205 598-51
Telefon
033205 598-52

Häufig gestellte Fragen

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf – hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.


Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle


Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.


Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

  • grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
  • im Übergangsbereich Feld/Wald
  • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes

!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!


Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei


Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.


Wildtier, Wild, Wildtiere, Reh, Wildunfall, Verkehrsunfall mit Wild, Wildschweine