Ansprechpartner


Team Fahrerlaubnisse

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, müssen Sie einen Antrag auf Erneuerung der Karte stellen.


Adresse
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das 

  • hier online oder
  • telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
+49 355 612-4788

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten

Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.

Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.


Telefon
+49 35341 97-7620

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr

Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.


Telefon
033841 91-0

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin

Telefon
03338 365262

Häufig gestellte Fragen

15 (nach Eingang nach Antragseingang und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen)


Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.

Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber.  Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.

Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.

Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.


- Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos

- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung

- Einen Schulungsnachweis  für Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie

- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft

- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

- Ihre Werkstattkarte

- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.


Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.


Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
  • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.

Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden.


Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.


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