Dienstleistung
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung
Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-304
03306 751-305
Einrichtung
Abteilung Zentrale Dienste
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-102
03306 751-103
Christian Rupnow, Abteilungsleiter
Einrichtung
Amt Niemegk - Ordnung und Sicherheit
Großstraße 7
15823 Niemegk
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich.
033843 62789
033843 627-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat
(Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder online unter www.bad-belzig.de )
033841 94299
033841 94200
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Wahlen/Werbeangelegenheiten
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - III-33 Wahlen
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149900
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 850
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86122
Einrichtung
Kreiswahlbüro
Breitscheidstraße 3c
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-1319
03366 35-1313
Einrichtung
Sachgebiet Organisation
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Service-Center
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
03561 68714000
03561 68710
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Wahlbehörde
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365133
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Bürgerservice
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:
Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-142
03378 827-143
03378 827-144
03378 827-140
03378 827-141
Einrichtung
Stadtbüro
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro"
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-3333
Hotline
+49 355 612-2070
Stadtbüro
Einrichtung
Wahlbehörde
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt müssen hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
030 67502300
Einrichtung
Wahlen
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen; danach ist eine Änderung nur noch auf rechtzeitigen Einspruch oder in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen möglich.
Bearbeitungsdauer
Wird Ihrem Einspruch stattgegeben und werden Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Stellt die Gemeindeverwaltung fest, dass Ihrem Einspruch nicht stattgegeben werden kann, werden Sie ebenfalls umgehend benachrichtigt.
Ausführliche Beschreibung
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das V Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, ggf. Meldebestätigung
Voraussetzungen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im Bundesgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen.
Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, müssen Sie umgehend schriftlich oder persönlich Ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Daraufhin wird von der Gemeindeverwaltung erneut geprüft, ob Sie für die bevorstehende Wahl wahlberechtigt sind. .
Ihr formloser schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Familiennamen,
- Ihre Vornamen
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift,
- Ihre Unterschrift
- und die Formulierung "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Formulare
Schriftlich oder zur Niederschrift.
Weiterführende Informationen
Gemeindliche Wahlbehörde
Zuständige Stelle
Gemeindliche Wahlbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen; danach ist eine Änderung nur noch auf rechtzeitigen Einspruch oder in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen möglich.
Bearbeitungsdauer
Wird Ihrem Einspruch stattgegeben und werden Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Stellt die Gemeindeverwaltung fest, dass Ihrem Einspruch nicht stattgegeben werden kann, werden Sie ebenfalls umgehend benachrichtigt.
Ausführliche Beschreibung
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das V Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, ggf. Meldebestätigung
Voraussetzungen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im Bundesgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen.
Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, müssen Sie umgehend schriftlich oder persönlich Ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Daraufhin wird von der Gemeindeverwaltung erneut geprüft, ob Sie für die bevorstehende Wahl wahlberechtigt sind. .
Ihr formloser schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Familiennamen,
- Ihre Vornamen
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift,
- Ihre Unterschrift
- und die Formulierung "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Formulare
Schriftlich oder zur Niederschrift.
Weiterführende Informationen
Gemeindliche Wahlbehörde
Zuständige Stelle
Gemeindliche Wahlbehörde