Dienstleistung
Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.
Einrichtung
Büro Bürgermeisterin
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Einrichtung
Abteilung Zentrale Dienste
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-102
03306 751-103
Christian Rupnow, Abteilungsleiter
Einrichtung
Bürgermeisterin
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten:
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 85-303
Sekretariat der Bürgermeisterin
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 214-2703
+49 3334 214-1703
Einrichtung
Landkreis Elbe-Elster - Pressestelle
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
+49 3535 46-1239
Fax
+49 3535 46-1209
Pressereferent
+49 3535 46-2636
Persönlicher Referent des Landrates
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-1010
Einrichtung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753503
+49 33762 753579
Einrichtung
Pressebüro
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132030
+49 355 612-2030
Jan Gloßmann, Leiter des Pressebüros
Einrichtung
Stabsbereich des Landrates
Einrichtung
Öffentlichkeitsarbeit/Kultur/Tourismus
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-17
033205 598-64
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
Erforderliche Unterlagen
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
- zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- eine Begründung des Wappenmotivs und
- der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Anschließend beim Innenministerium:
- eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
- den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Ansprechpunkt
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22
Schlagwörter
Stadtwappen, Wappen
Ausführliche Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
Erforderliche Unterlagen
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
- zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- eine Begründung des Wappenmotivs und
- der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Anschließend beim Innenministerium:
- eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
- den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Ansprechpunkt
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22