Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03306 751-102
Telefon
03306 751-103
Hinweis
Christian Rupnow, Abteilungsleiter

Adresse
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten:
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
033638 85-303
Hinweis
Sekretariat der Bürgermeisterin

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2703
Telefon
+49 3334 214-1703

Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Fax
+49 3535 46-1239
Hinweis
Fax
Telefon
+49 3535 46-1209
Hinweis
Pressereferent
Telefon
+49 3535 46-2636
Hinweis
Persönlicher Referent des Landrates

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Telefon
03301 601-1010

Ansprechpartner
Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753503
Telefon
+49 33762 753579

Ansprechpartner
Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-132030
Telefon
+49 355 612-2030
Hinweis
Jan Gloßmann, Leiter des Pressebüros

Adresse
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Telefon
033841 910

Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
033205 598-50
Telefon
033205 598-17
Telefon
033205 598-64

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.


Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

  1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. eine Begründung des Wappenmotivs und
  3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Anschließend beim Innenministerium:

  1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
  3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.


Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.


Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden


Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22