Dienstleistung
Verschmelzung von Flurstücken beantragen
Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Katasterbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142901
+49 3334 2141902
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2700
Sekretariat
+49 3535 46-2701
Amtsleitung
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80511
03301 601-80512
03301 601-5551
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
03328 318316
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Von Amtswegen gebührenfrei
Auf Antrag Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Ausführliche Beschreibung
Ihr Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und Sie möchten eine übersichtlichere Darstellung Ihres Eigentums erreichen? Dann können Flurstücke verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann das Katasterbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Sie erledigen. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Katasterbehörde selbst oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Durch die Verschmelzung reduziert sich die Zahl der Flurstücke, aus denen ein Grundstück besteht. Dadurch ist die Flurkarte übersichtlicher und einfacher zu verstehen. Auch die genaue Bezeichnung Ihres Grundeigentums, zum Beispiel beim Aufsetzen wichtiger Dokumente wie Verträgen oder einem Testament, wird einfacher und weniger fehleranfällig. Im Baugenehmigungsverfahren kann eine Verschmelzung helfen, Baulasten zu vermeiden.
Gehören die zu verschmelzenden Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke zunächst im Grundbuch vereinigt werden. Dazu ist ein eigener Antrag beim Grundbuchamt notwendig, der bei der Katasterbehörde oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
- Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen müssen die zu verschmelzenden Flurstücke in gleicher Weise berühren Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
• im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
• Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
• eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Verfahrensablauf
Antragstellung, Voranfrage beim Grundbuchamt, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in
Schlagwörter
Flurstücksgrenze, Grundstück, Flurstücksverschmelzung, Teilfläche, Liegenschaft, Katastervermessung, Liegenschaftsbuch, Grundstücksvermessung, Vermessung, Liegenschaftskarte, Kataster, Flurstücksbildung, Liegenschaftsvermessung, Liegenschaftskataster, Flurstücksnummer, Vereinigung
Welche Gebühren fallen an?
Von Amtswegen gebührenfrei
Auf Antrag Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Ausführliche Beschreibung
Ihr Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und Sie möchten eine übersichtlichere Darstellung Ihres Eigentums erreichen? Dann können Flurstücke verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann das Katasterbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Sie erledigen. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Katasterbehörde selbst oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Durch die Verschmelzung reduziert sich die Zahl der Flurstücke, aus denen ein Grundstück besteht. Dadurch ist die Flurkarte übersichtlicher und einfacher zu verstehen. Auch die genaue Bezeichnung Ihres Grundeigentums, zum Beispiel beim Aufsetzen wichtiger Dokumente wie Verträgen oder einem Testament, wird einfacher und weniger fehleranfällig. Im Baugenehmigungsverfahren kann eine Verschmelzung helfen, Baulasten zu vermeiden.
Gehören die zu verschmelzenden Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke zunächst im Grundbuch vereinigt werden. Dazu ist ein eigener Antrag beim Grundbuchamt notwendig, der bei der Katasterbehörde oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
- Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen müssen die zu verschmelzenden Flurstücke in gleicher Weise berühren Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
• im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
• Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
• eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Verfahrensablauf
Antragstellung, Voranfrage beim Grundbuchamt, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in