Ansprechpartner


Herr S. Pladeck
Frau J. Nagel

Zum Bebauungszweck möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Hier erhalten Sie eine unverbindliche Auskunft zur planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens.


Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


Fax
+49 3535 46-2657
Hinweis
Herzberg
Fax
+49 3531 502-6719
Hinweis
Finsterwalde
Telefon
+49 3535 46-2652
Hinweis
Herzberg
Telefon
+49 3531 502-6243
Hinweis
Finsterwalde

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Ansprechpartner
Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen

Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.


  • Lageplan
  • Skizzen
  • ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)

Einreichung des ausgefüllten Formulars


  • Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.

nicht relevant, da die Auskunft unverbindlich ist


Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.


kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Bauweisen, Bebauungsplan, Bauen, Planung