Ansprechpartner


Team Soziales

Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.


Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich


Fax
+49 3535 461326
Telefon
+49 3535 462222
Hinweis
Sachgebietsleitung
Telefon
+49 3535 461470
Hinweis
SB BFD/ Praktikanten/ Aus- und Fortbildung

Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3515
Hinweis
Grit Gotzel Fachbereichsleiterin Jugendamt

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Fax
03301 601-80450
Telefon
03301 601-3300

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung


Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
  
  Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:

  • bei Ihrem Arbeitgeber,
  • bei einem anderen Arbeitgeber oder
  • als selbständige Tätigkeit.

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.


schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber


Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:

  • Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  • Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag. Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Minijob, Teilzeitarbeit, Teilzeittätigkeit, Erwerbstätigkeit, selbständige Tätigkeit