Dienstleistung
Teilzeit während der Elternzeit
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich
+49 3535 461326
+49 3535 462222
Sachgebietsleitung
+49 3535 461470
SB BFD/ Praktikanten/ Aus- und Fortbildung
Einrichtung
Fachbereich 51 - Jugendamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3515
Grit Gotzel Fachbereichsleiterin Jugendamt
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
* nur mit vorheriger Terminvereinbarung
03301 601-80450
03301 601-3300
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Ausführliche Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Voraussetzungen
befindlich in Elternzeit
Verfahrensablauf
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:
- Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
-
Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag.
Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg: Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, über Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
Service-Team des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Elterngeldstellen nach Postleitzahlen
Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
Zuständige Stelle
Ihr Arbeitgeber
Schlagwörter
Minijob, Teilzeitarbeit, Teilzeittätigkeit, Erwerbstätigkeit, selbständige Tätigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Ausführliche Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Voraussetzungen
befindlich in Elternzeit
Verfahrensablauf
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:
- Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
- Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag. Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg: Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, über Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
Service-Team des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Elterngeldstellen nach Postleitzahlen
Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
Zuständige Stelle
Ihr Arbeitgeber