Dienstleistung
Straßenmusik, Genehmigung
Was müssen Sie beachten, wenn Sie auf öffentlichen Straßen musizieren möchten?
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Gewerbe
Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Fax
+49 33762 753547
+49 33762 753547
Telefon
+49 33762 753534
+49 33762 753534
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Für das Ausüben von Musik in der Innenstadt / Straßenmusik kann eine Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erforderlich sein.
Schlagwörter
Straßenmusikant, Musik, Kleinkünstler, Kleinkunst, Sänger, Innenstadt, Alleinunterhalter, Straßenfest, Straßenmusiker
Ausführliche Beschreibung
Für das Ausüben von Musik in der Innenstadt / Straßenmusik kann eine Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erforderlich sein.
Schlagwörter
Straßenmusikant, Musik, Kleinkünstler, Kleinkunst, Sänger, Innenstadt, Alleinunterhalter, Straßenfest, Straßenmusiker