Dienstleistung
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Einrichtung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
03303 528-1000
03303 528-528
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt müssen hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
030 67502306
Einrichtung
Fachbereich 1 - Bürgerservice
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.
035322 2271
035322 390
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!
033701 328838
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Pass- und Meldewesen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149331
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 850
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86122
Einrichtung
Sachgebiet Bürgerservice
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03391 355-111
Einrichtung
SB Bürgerservice, Fundbüro, Einwohnermeldeamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49149
Einrichtung
Service-Center
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
03561 68714000
03561 68710
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365258
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Welche Gebühren fallen an?
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland
Gebühr:
EUR 8,00
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 101,00 - 171,00
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 123,00 - 193,00
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 68,50 - 106,00
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 90,50 - 128,00
Vorläufiger Reisepass
Erstattung:
EUR 52,00 - 70,00
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
-
Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
- Personalausweis
- Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
- Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Schlagwörter
verloren, Verlust, Reisepaß, Diebstahl, Verloren, Einreise, vorläufiger Reisepass, Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Welche Gebühren fallen an?
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Gebühr: EUR 8,00
Gebühr: EUR 101,00 - 171,00
Gebühr: EUR 123,00 - 193,00
Gebühr: EUR 68,50 - 106,00
Gebühr: EUR 90,50 - 128,00
Erstattung: EUR 52,00 - 70,00
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
-
Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
- Personalausweis
- Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
- Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde