Dienstleistung
Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen
Wie beantrage ich eine Poller- / Chipkarte?
Einrichtung
Sicherheitszentrum
Adresse
Berliner Straße 154
03046 Cottbus/Chóśebuz
Berliner Straße 154
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon
+49 355 612-3456
+49 355 612-3456
Einrichtung
Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Fax
+49 355 612-134730
+49 355 612-134730
Telefon
+49 355 612-4730
+49 355 612-4730
Hinweis
Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde
Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.
Schlagwörter
Poller, Pollerkarte
Ausführliche Beschreibung
In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.
Schlagwörter
Poller, Pollerkarte