Dienstleistung
Pacht eines kommunalen Gartengrundstücks und/oder einer kommunalen Fläche
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich ein kommunales Gartengrundstück oder eine kommunale Fläche pachten will?
Einrichtung
Fachbereich 23 - Immobilien
Adresse
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon
+49 355 612-2960
+49 355 612-2960
Hinweis
Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien
Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien
Telefon
+49 355 612-2951
+49 355 612-2951
Hinweis
Madlen Gabbert-Harder, Teamleiterin Vertragmanagement städtischer Grundbesitz
Madlen Gabbert-Harder, Teamleiterin Vertragmanagement städtischer Grundbesitz
Telefon
+49 355 612-2302
+49 355 612-2302
Hinweis
Dagmar Kaiser, Teamleiterin Grundstücksverkehr/hoheitliche Aufgaben
Dagmar Kaiser, Teamleiterin Grundstücksverkehr/hoheitliche Aufgaben
E-Mail
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
Fax
03341 414999
03341 414999
Telefon
03341 4149523
03341 4149523
Telefon
03341 4149520
03341 4149520
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.
Ausführliche Beschreibung
Sie können mit dem beigefügten Formular Ihr Interesse für die Pacht eines kommunalen Gartengrundstückes oder einer kommunalen Fläche erklären. Wir prüfen, was wir Ihnen anbieten können. Der Abschluss eines Pachtvertrages ist dafür notwendig und wird durch uns vorbereitet.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Zuständige Stelle
Fachbereich Immobilien
Anträge / Formulare
Antrag zur Pacht eines kommunalen Gartengrundstücks
FormularDokInfodienste
Antrag zur Pacht einer kommunalen Fläche
FormularDokInfodienste
Vertragsanlage Identitätsnachweis
FormularDokInfodienste
SEPA- Lastschriftmandat
FormularDokInfodienste
Kündigung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Baustelle, Ackerfläche, Verpachtung, Garten, Grabeland
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.
Ausführliche Beschreibung
Sie können mit dem beigefügten Formular Ihr Interesse für die Pacht eines kommunalen Gartengrundstückes oder einer kommunalen Fläche erklären. Wir prüfen, was wir Ihnen anbieten können. Der Abschluss eines Pachtvertrages ist dafür notwendig und wird durch uns vorbereitet.
Erforderliche Unterlagen
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