An wen muss ich mich wegen An-, Ab- oder Ummeldung der Mülltonne wenden?


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Hinweis
Jens-Uwe Seidler Servicebereichsleiter Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung

Häufig gestellte Fragen

Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig). 

Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.


Kleingarten/Erholungsgrundstück – Anmeldung
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Grundstückseigentümer - Abmeldung
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Grundstückseigentümer - Anmeldung
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Abfalltonne, Müllentsorgung, Mülltonnenbehälter, Abfallbehälter, Restmülltonne