Dienstleistung
Mülltonne Anmeldung
An wen muss ich mich wegen An-, Ab- oder Ummeldung der Mülltonne wenden?
Adresse
Berliner Str. 135 (Haus F)
14467 Potsdam
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Adresse
14469 Potsdam
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Servicezeiten
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
abfallberatung@rathaus.potsdam.de
abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843798
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Telefon
0331 2893799
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Telefon
0331 2891796
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Adresse
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
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Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
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Fax
+49 355 612-132903
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Telefon
+49 355 612-2723
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Hinweis
Jens-Uwe Seidler Servicebereichsleiter Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung
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Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Anträge / Formulare
Kleingarten/Erholungsgrundstück – Anmeldung
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Grundstückseigentümer - Abmeldung
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Grundstückseigentümer - Anmeldung
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Grundstückseigentümer - Änderungsmitteilung
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Grundstückseigentümer - Wechsel
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Antrag auf Entsorgungsgemeinschaft
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Veranstaltungen - Anmeldung
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Gewerbe/öffentl. Einrichtungen - Bevollmächtigung
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Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Schlagwörter
Abfalltonne, Müllentsorgung, Mülltonnenbehälter, Abfallbehälter, Restmülltonne
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Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
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