Dienstleistung
Medizinische Praxen Anmeldung
Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Dies zeigen Sie Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt an.
Einrichtung
Amtsärztlicher Dienst
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03867 713550
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3504
+49 355 612-3215
Christiane Glosemeyer, Amtsärztin
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3750
03301 601-80373
03301 601-3772
Team Hygiene
03301 601-3790
Team Infektionsschutz
03301 601-3777
Team Gesundheitsaufsicht
03301 601-3769
Team Sprechsstunde
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich
Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00
Ausführliche Beschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
- Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Altenpflege
- Physiotherapie, Krankengymnastik
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Logopädie
- Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
- Orthoptik
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:
- Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
- Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.
Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
- beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen
Voraussetzungen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.
Verfahrensablauf
Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:
- Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
- Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
- Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Formulare
Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)
zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Physiotherapiepraxis, Arztpraxen, Logopädiepraxis, Ergotherapiepraxis, Arztpraxis, Ambulante Pflegedienste, Podologiepraxis, Selbständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens, Heilpraktikerpraxis
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich
Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00
Ausführliche Beschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
- Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Altenpflege
- Physiotherapie, Krankengymnastik
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Logopädie
- Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
- Orthoptik
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:
- Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
- Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.
Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
- beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen
Voraussetzungen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.
Verfahrensablauf
Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:
- Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
- Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
- Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Formulare
Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)
zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg