Dienstleistung
Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Informationen zur Liegenschaftskarte und zu Flurstücken sind online über den BRANDENBURGVIEWER abrufbar.
https://bb-viewer.geobasis-bb.de/
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4215
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149525
Einrichtung
Landkreis Barnim - Katasterauskunft
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142901
+49 3334 2141902
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2700
Sekretariat
+49 3535 46-2701
Amtsleitung
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80511
03301 601-80512
03301 601-5551
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
03328 318316
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.
Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.
Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
https://bb-viewer.geobasis-bb.de
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
- Online abrufbar
- Anfrage bei der Katasterbehörde
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
https://vermessung.brandenburg.de
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~katasterbehoerden#
Schlagwörter
Auskunft, Einsicht, Liegenschaftskataster
Ausführliche Beschreibung
Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.
Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.
Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
https://bb-viewer.geobasis-bb.de
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
- Online abrufbar
- Anfrage bei der Katasterbehörde
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
https://vermessung.brandenburg.de
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~katasterbehoerden#