Informationen zur Liegenschaftskarte und zu Flurstücken sind online über den BRANDENBURGVIEWER abrufbar.


https://bb-viewer.geobasis-bb.de/

Adresse
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-4215
Hinweis
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149525

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142901
Telefon
+49 3334 2141902

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung


Fax
03535 46-2730
Telefon
+49 3535 46-2700
Hinweis
Sekretariat
Telefon
+49 3535 46-2701
Hinweis
Amtsleitung

Adresse
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr


Fax
03301 601-80511
Fax
03301 601-80512
Telefon
03301 601-5551

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
03328 318316

Häufig gestellte Fragen

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.

Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.


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Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.


  • Online abrufbar
  • Anfrage bei der Katasterbehörde

Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 


https://vermessung.brandenburg.de

Auskunft, Einsicht, Liegenschaftskataster