Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden?  Dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte.


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Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
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  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
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oder nach Terminvereinbarung


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03535 46-2730
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Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


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03328 318316

Häufig gestellte Fragen

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Abgabe: EUR 20,00

Übliche Postzustellungsdauer, bzw. Übersenden per E-Mail.


Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummern und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.


Jede Person kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.


Der beantragte Auszug wird übersandt.


Landkreise und kreisfreie Städte, Katasterbehörden;

am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI);

am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Gemeinden


Grundstück, ALKIS, Flurstück, Auszug aus der Liegenschaftskarte