Dienstleistung
Liegenschaftskarte Auskunft
Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks für den privaten Gebrauch? Dann nutzen Sie d ie Einsicht in die Liegenschaftskarte im Internet über den BRANDENBURGVIEWER.
Brandenburgviewer
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2700
Sekretariat
+49 3535 46-2701
Amtsleitung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
03328 318316
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Ausführliche Beschreibung
Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen
Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:
-
Daten aus dem Liegenschaftskataster
- Flurstücksgrenzen
- Grenzpunkte
- Gebäudegrundrisse
- Tatsächliche Nutzung
-
Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
- Luftbild
- Darstellung von Punktnummern.
Brandenburgviewer
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Verfahrensablauf
Gehen Sie auf die Internetseite des BRANDENBURGVIEWERS.
Suchen Sie nach der Adresse oder geben Sie Ihr Flurstückskennzeichen ein.
Sie erhalten die Kartendarstellung.
Brandenburgviewer
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Ausführliche Beschreibung
Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen
Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:
-
Daten aus dem Liegenschaftskataster
- Flurstücksgrenzen
- Grenzpunkte
- Gebäudegrundrisse
- Tatsächliche Nutzung
-
Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
- Luftbild
- Darstellung von Punktnummern.
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Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Verfahrensablauf
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