Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen. Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.


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Häufig gestellte Fragen

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg


übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail, persönlich, telefonisch)


Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.


Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.


Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.


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