Dienstleistung
Lernmittelfreiheit
Lernmittel für Schulen (Schulbücher) - was zählt dazu und wer trägt die Kosten?
Rosa-Luxemburg-Str. 44
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00
- Donnerstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00
- Freitag 08:00 bis 11:00
oder nach Terminvereinbarun
!!! NUR für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Elbe-Elster !!!
+49 3535 46-3526
Für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Elbe-Elster
Einrichtung
Schulen
Gasstraße 4
03172 Guben
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
03561 68714000
03561 68710
Einrichtung
SG Schulen
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Schulen
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
03378 827124
03378 827124
03378 827-340
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Das System der Lernmittelfreiheit ist eine Kombination aus
kostenfreier Ausleihe
(finanziert von den kommunalen Schulträgern) und dem Erwerb von
Eigentum
durch die Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern. Durch die Lernmittelverordnung sind für die Schulträger Mindestbeiträge festgelegt, die sie den Schulen zur eigenverantwortlichen Entscheidung über den Kauf von Kernmitteln bereitstellen müssen. Diese Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schülern
kostenfrei ausgeliehen
. Gleichzeitig legt die Lernmittelverordnung jährlich zu leistende
Eigenanteile der Eltern
fest, für die sie Schulbücher kaufen müssen. Welche das konkret sind, legt die Konferenz der Lehrkräfte fest. Die Schulbücher müssen nicht zwangsweise neu gekauft werden. Es können auch gebrauchte Schulbücher genutzt werden, die beispielsweise auf dem Schulbuchbasar erworben wurden oder von älteren Geschwistern bereits vorhanden sind. Die im Rahmen des Eigenanteils erworbenen Schulbücher verbleiben im Eigentum der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern.
Bestimmte Lernmittel sind
von der Lernmittelfreiheit ausgenommen
, z.B. Lernmittel an beruflichen Schulen, die auch der Berufsausübung dienen und Lernmittel, die sich bei einmaliger Benutzung verbrauchen und deshalb für die Ausleihe nicht geeignet sind, wie Arbeitshefte und Arbeitsblätter. Diese sind durch die Eltern zusätzlich zu den im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffenden Schulbüchern zu kaufen. Die Schulen sollen den Gebrauch von Arbeitsheften und Arbeitsblättern auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Das schließt die Verwendung entsprechender Fotokopien ein. Gesetzlich ist es zulässig, Fotokopien urheberrechtlich geschützter Druckvorlagen in Klassenstärke herzustellen, wenn die Vervielfältigung sich auf kleine Teile der Vorlage beschränkt und dies ausschließlich zu Unterrichtszwecken geschieht.
Eltern oder volljährige Schüler(innen) haben ein Teil der Schulbuchkosten selbst zu tragen. Die Höhe des Eigenanteils finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Schlagwörter
Medien, Schulbücher, Schule, Eigenanteil, Büchergeld, Lernmittel
Ausführliche Beschreibung
Das System der Lernmittelfreiheit ist eine Kombination aus kostenfreier Ausleihe (finanziert von den kommunalen Schulträgern) und dem Erwerb von Eigentum durch die Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern. Durch die Lernmittelverordnung sind für die Schulträger Mindestbeiträge festgelegt, die sie den Schulen zur eigenverantwortlichen Entscheidung über den Kauf von Kernmitteln bereitstellen müssen. Diese Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schülern kostenfrei ausgeliehen . Gleichzeitig legt die Lernmittelverordnung jährlich zu leistende Eigenanteile der Eltern fest, für die sie Schulbücher kaufen müssen. Welche das konkret sind, legt die Konferenz der Lehrkräfte fest. Die Schulbücher müssen nicht zwangsweise neu gekauft werden. Es können auch gebrauchte Schulbücher genutzt werden, die beispielsweise auf dem Schulbuchbasar erworben wurden oder von älteren Geschwistern bereits vorhanden sind. Die im Rahmen des Eigenanteils erworbenen Schulbücher verbleiben im Eigentum der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern.
Bestimmte Lernmittel sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen , z.B. Lernmittel an beruflichen Schulen, die auch der Berufsausübung dienen und Lernmittel, die sich bei einmaliger Benutzung verbrauchen und deshalb für die Ausleihe nicht geeignet sind, wie Arbeitshefte und Arbeitsblätter. Diese sind durch die Eltern zusätzlich zu den im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffenden Schulbüchern zu kaufen. Die Schulen sollen den Gebrauch von Arbeitsheften und Arbeitsblättern auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Das schließt die Verwendung entsprechender Fotokopien ein. Gesetzlich ist es zulässig, Fotokopien urheberrechtlich geschützter Druckvorlagen in Klassenstärke herzustellen, wenn die Vervielfältigung sich auf kleine Teile der Vorlage beschränkt und dies ausschließlich zu Unterrichtszwecken geschieht.
Eltern oder volljährige Schüler(innen) haben ein Teil der Schulbuchkosten selbst zu tragen. Die Höhe des Eigenanteils finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport