Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.


Adresse
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-2309
Telefon
03366 35-2301

Adresse
Thiemstraße 37
03050 Cottbus/Chóśebuz
Adresse
Karl-Marx-Straße 69
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-134801
Telefon
+49 355 612-4800
Hinweis
Maren Dieckmann, Fachbereichsleiterin Soziales

Adresse
Elbestr. 1
15370 Petershagen
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. geschlossen

Mi. 14:00 - 19:00 Uhr

Do. 14:00 - 19:00 Uhr

Fr. 15:00 - 20:00 Uhr


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149319
Telefon
033439 580972

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149310

Adresse
Behlertstr. 3a (M/N)
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



BuT@Rathaus.Potsdam.de

bafoeg@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289843894

Adresse
Behlertstr. 3a (M/N)
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



BuT@Rathaus.Potsdam.de

bafoeg@Rathaus.Potsdam.de
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0331 289843894

Adresse
Straße des Friedens 9-10
16775 Gransee
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung


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+49 3301 601-5299
Telefon
+49 3301 601-5500

Ansprechpartner
Adresse
Berliner Straße 57
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Fax
+49 3301 601-80200
Telefon
+49 3301 601-5500

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Lankeweg 4
14513 Teltow
Adresse
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)

Freitag nach Vereinbarung


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033841 91-0

Adresse
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
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Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


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Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Liebknechtstraße 21/22
15848 Beeskow
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Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


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03366 35-2499
Telefon
03366 35-2401

Ansprechpartner
Adresse
Stettiner Str. 21
17291 Prenzlau
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Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Fax
03984 70-4950
Hinweis
Sekretariat Sozialamt
Telefon
03984 70-1150
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fax
+49 3535 46-3126
Telefon
+49 3535 46-3123
Hinweis
Sachgebietsleitung

Häufig gestellte Fragen

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.


Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
  
Bei berechtigten Personen  unter 18 Jahren :

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.

Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.

  • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
  • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


  • Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
  • Sie haben entweder Anspruch auf
    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Sozialhilfe oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

oder

  • Ihre Familie bezieht   
    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.


Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).

  • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus). 
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
  • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
  • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter


Sportverein, Familienkasse, Teilhabe, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Fahrkosten, ALG 2, Mittagsverpflegung, ALG II, Mittagessen, Teilhabepaket, Jobcenter, Sozialhilfe, Nachhilfe, Bildungspaket, Wohngeldempfänger, Musikschule, arbeitslos, Musikunterricht, Bildung, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Klassenfahrt, Ausflüge, Lernförderung, Vereinsbeitrag, Bildungsförderung, Wohngeld, hartz 4, Hort, Schulausstattung, Schulausflug, Bildungsleistung, Mahlzeit, Schülermonatskarte, Kinderzuschlag, Schulbedarf, Fahrtkosten, Kindergeld