Dienstleistung
Landesteilhabegeld für blinde Menschen beantragen
Wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben, können Sie durch das Landesteilhabegeld für blinde Menschen finanziell unterstützt werden.
Einrichtung
Fachbereich 50 - Soziales
Thiemstraße 37
03050 Cottbus/Chóśebuz
Karl-Marx-Straße 69
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-134801
+49 355 612-4800
Maren Dieckmann, Fachbereichsleiterin Soziales
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheits- und Sozialdienst
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142356
+49 3334 2141601
Montag, Mittwoch und Freitag
+49 3334 2141391
Dienstag und Donnerstag
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
+49 3535 46-3126
+49 3535 46-3127
Sachgebietsleitung
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
* nur mit vorheriger Terminvereinbarung
03301 601-80450
03301 601-3300
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass das Landesteilhabegeld frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag gestellt wird.
Welche Gebühren fallen an?
keine Antragsgebühren; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen
Ausführliche Beschreibung
Die Leistung im Land Brandenburg für blinde Menschen heißt Landesteilhabegeld für blinde Menschen.
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Landesteilhabegeld.
Es ist eine freiwillige gesetzliche Leistung des Landes. Es soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Landesteilhabegeld für blinde Menschen wird ab dem 18. Lebensjahr in Höhe von maximal 425,00 Euro monatlich gezahlt. Vor dem 18. Lebensjahr beträgt es maximal 212,50 Euro monatlich (Stand 01.07.2024).
Blinde Bewohnerinnen und Bewohner in einer stationären Einrichtung erhalten ein regelmäßig auf die Hälfte reduziertes Landesteilhabegeld.
Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen bei häuslicher Pflege aus der Pflegeversicherung, werden ganz oder teilweise auf das Landesteilhabegeld für blinde Menschen angerechnet. In diesen Fällen würde sich das Landesteilhabegeld verringern.
Erforderliche Unterlagen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
-
Nachweis über die Blindheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
- Fachärztliche Bescheinigung über die Blindheit
- Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (blind)
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
Voraussetzungen
Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die örtlich zuständige Behörde und beantragen das Landesteilhabegeld.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Landesteilhabegeld.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Weiterführende Informationen
Auskünfte über das Landesteilhabegeld für blinde Menschen können Sie größtenteils auf den unterschiedlichen Internetseiten des für Sie zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien Stadt finden.
Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB)
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte
Schlagwörter
Teilhabegeld, Blindengeld, Pflegegeld, Erblindung, blindheitsbedingter Mehraufwand, Blindheit, Merkzeichen, Blind, Auszahlung
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass das Landesteilhabegeld frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag gestellt wird.
Welche Gebühren fallen an?
keine Antragsgebühren; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen
Ausführliche Beschreibung
Die Leistung im Land Brandenburg für blinde Menschen heißt Landesteilhabegeld für blinde Menschen.
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Landesteilhabegeld.
Es ist eine freiwillige gesetzliche Leistung des Landes. Es soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Landesteilhabegeld für blinde Menschen wird ab dem 18. Lebensjahr in Höhe von maximal 425,00 Euro monatlich gezahlt. Vor dem 18. Lebensjahr beträgt es maximal 212,50 Euro monatlich (Stand 01.07.2024).
Blinde Bewohnerinnen und Bewohner in einer stationären Einrichtung erhalten ein regelmäßig auf die Hälfte reduziertes Landesteilhabegeld.
Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen bei häuslicher Pflege aus der Pflegeversicherung, werden ganz oder teilweise auf das Landesteilhabegeld für blinde Menschen angerechnet. In diesen Fällen würde sich das Landesteilhabegeld verringern.
Erforderliche Unterlagen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
-
Nachweis über die Blindheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
- Fachärztliche Bescheinigung über die Blindheit
- Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (blind)
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
Voraussetzungen
Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die örtlich zuständige Behörde und beantragen das Landesteilhabegeld.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Landesteilhabegeld.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Weiterführende Informationen
Auskünfte über das Landesteilhabegeld für blinde Menschen können Sie größtenteils auf den unterschiedlichen Internetseiten des für Sie zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien Stadt finden.
Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB)
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte