Alle im Land wahlberechtigte Personen können zur Kommunalwahl ihren Kreistag oder ihre Stadtverordnetenversammlung entweder per Briefwahl oder am Wahltag in einem Wahllokal wählen.


Adresse
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen


Adresse
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Servicezeiten

Di.   09:00 - 12:00 Uhr

Do. 14:00 - 17:30 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!


Telefon
033701 328838

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Telefon
03341 4149900

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2260
Telefon
+49 3334 214-1260

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:

Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr


Fax
03378 827-124
Telefon
03378 827-142
Telefon
03378 827-143
Telefon
03378 827-144
Telefon
03378 827-140
Telefon
03378 827-141

Adresse
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin

Telefon
033638 85120

Häufig gestellte Fragen

  • Wahl im Wahllokal am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr
  • Briefwahl, der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein.

Bei den Kommunalwahlen wählen die wahlberechtigten Bürger die Mitglieder für die Vertretungen in ihren jeweiligen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen. Das sind im Einzelnen:

die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte bzw. die Kreistage der 14 Landkreise. Die Anzahl der Mitglieder in diesen Vertretungen richtet sich nach der Einwohnerzahl des Kreises. Jeder wahlberechtigte Bürger wird in das Wählerverzeichnis seines Wahlbezirkes eingetragen und er erhält eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser und dem Personaldokument nimmt er am Wahltag die Stimmabgabe im Wahllokal vor. Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Sie muss schriftlich (z. B. Rückseite der Wahlbenachrichtigung), elektronisch oder per Fax beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Nach 18 Uhr am Wahltag werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt und die Zusammensetzung der Vertretungen bestimmt. Das vorläufige Ergebnis, das in der Wahlnacht ermittelt wurde, wird in den folgenden Tagen überprüft, um das endgültige Ergebnis durch den Kreiswahlausschuss festzustellen.


  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Der Bürger muss wahlberechtigt sein, d. h. er muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • er muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Im Wahllokal erhält der Wähler nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personaldokuments und der Überprüfung im Wählerverzeichnis den Stimmzettel. Die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet in der Wahlkabine durch Vergabe von 3 Stimmen auf dem Stimmzettel. Der ausgefüllte und gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne eingeworfen. Gleichzeitig wird die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt.

Nach Beantragung werden die Briefwahlunterlagen dem Wähler zugesendet. Die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet durch Vergabe von 3 Stimmen auf dem Stimmzettel. Der Stimmzettel wird in den inneren Stimmzettelumschlag eingelegt. Der beiliegende Wahlschein wird mit Datum und Unterschrift versehen und gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den äußeren Wahlumschlag eingelegt. Der verschlossene Wahlumschlag ist an die auf dem Wahlumschlag angegebene Adresse zu versenden.


  • Antrag auf Briefwahl: Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch formlos per Email, Fax oder Onlineformular auf Website der gemeindlichen Wahlbehörde, bei digitaler Beantragung muss neben dem Namen, Vornamen, der Wohnadresse auch das Geburtsdatum angegeben sein.
  • Wahlschein
  • Amtlich hergestellter Stimmzettel

  • Internetseiten des Kreiswahlleiters
  • Internetseiten der örtlichen Wahlbehörde
  • Wahlbekanntmachungen im Amtsblatt

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