Ansprechpartner


Team Zulassung

Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind, bestehen zwei Möglichkeiten: Zulassung mittels eines sogenannten H-Kennzeichens für den dauerhaften Betrieb oder für die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen die Ausrüstung mit roten Kennzeichen.  


Adresse
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Achtung: Für alle Sprechzeiten ist die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Ausnahme: Dienstag erfolgt die Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung. Es ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Die Terminvereinbarung ist wie folgt möglich: 

  • hier online oder
  • telefonisch unter 0355 612-4777 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
+49 355 612-4751

Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Telefon
03361 599-3050

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Montag  08:00-12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Telefon
+49 35341 97-7600
Hinweis
Zulassungsstelle Bad Liebenwerda
Telefon
+49 3531 50-26715
Hinweis
Zulassungsstelle Finsterwalde

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

Fax
03385 551-1555
Telefon
03385 551-0

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

Ergänzung Land Brandenburg:

Für die Zulassung eines Oldtimers mit einem H-Kennzeichen beträgt die Gebühr z.Z. 27 €. Dazu kommen Kosten für die Kennzeichenschilder und das Gutachten.

Für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens gilt . ein Gebührenrahmen von 25,60 bis 205 €, je nach Aufwand für die Behörde. Hinzu kommen ebenfalls Kosten für die Kennzeichenschilder und das Gutachten. Im Einzelfall können weitere Gebühren dazu kommen, zum Beispiel bei Änderungen der Fahrzeugpapiere.


Ergänzung Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.


Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".

Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07". Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:

  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Hinweis:  Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung " Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen ".


Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

Ergänzung Land Brandenburg:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Oldtimergutachten (bei erstmaliger Zulassung oder Halterwechsel).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
  • Versicherungsbestätigung.
  • Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsbefugnis.

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.


Ergänzung Land Brandenburg:

Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.


Ergänzung Land Brandenburg:

Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.

Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.


Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung .


Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem der Antragsteller oder die Antragsstellende seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).