Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht fahrtüchtige Fahrzeuge können Sie der örtlichen Ordnungsbehörde melden.


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
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Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Telefon
03361 599-3050

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Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

  • Fahrzeug
  • Fahrzeughersteller
  • Typ, Farbe des Fahrzeugs
  • Kennzeichen, falls noch vorhanden
  • (präziser) Standort des Fahrzeugs
  • seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
  • Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
  • Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

Schrottauto, Fahrzeug, stillgelegtes Kraftfahrzeug, Fahrzeugtyp, Auto, Fahrzeugteile, Kraftfahrzeug, Kfz