Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.


Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4419
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Personalausweis oder Reisepass


  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.


  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Jagd, Jagdschein, Jäger, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jagdkarte, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jägerei, Jägerschein, Jagderlaubnis