Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.


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Häufig gestellte Fragen

Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.


Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.


  • Ausweis
  • Jagdschein

Personalausweis oder Reisepass


  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

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