Ansprechpartner


N.N.

Die Jugendhilfeplanung setzt die Vorgaben des Sozialgesetzbuch VIII um.


Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3515
Hinweis
Grit Gotzel Fachbereichsleiterin Jugendamt

Adresse
Elbestr. 1
15370 Petershagen
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. geschlossen

Mi. 14:00 - 19:00 Uhr

Do. 14:00 - 19:00 Uhr

Fr. 15:00 - 20:00 Uhr


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149319
Telefon
033439 580972

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149310

Adresse
Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr



fb-kinder-jugend-familie@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2892283

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142202
Telefon
+49 3334 2141202

Adresse
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
  • Donnertag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
  • sowie nach Vereinbarung

Fax
+49 3535 46-3530
Telefon
+49 3535 46-3173
Hinweis
Jugendhilfeplaner, Teamleitung Kita

Adresse
Puschkinplatz 12
15306 Seelow

Ansprechpartner
Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Im Sozialgesetzbuch VIII ist festgelegt, in welchen Bereichen die Kommune Jugendhilfeangebote machen muss.

Im Einzelnen sind dies hauptsächlich Angebote in den folgenden Feldern:

  • Familien- und Erziehungsberatung
  • Beratung für Kinder und Jugendliche
  • Hilfen zur Erziehung
  • Familienbildung
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe
  • Jugendverbandsarbeit

Ein Teil der beschriebenen Angebote wird von Mitarbeitenden des Jugendamtes direkt umgesetzt, der weitaus größere Teil der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wird in Kooperation mit dem Jugendamt von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Bedarfslagen hinsichtlich der oben genannten Handlungsfelder überprüft und auf dieser Grundlage zukünftige Ziele und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet.
Hierbei spielt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle. Neben der Aufstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sind Aufbau und Fortführung eines Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfeplanung.


Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit
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