Dienstleistung
Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung setzt die Vorgaben des Sozialgesetzbuch VIII um.
Einrichtung
Fachbereich 51 - Jugendamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3515
Grit Gotzel Fachbereichsleiterin Jugendamt
Elbestr. 1
15370 Petershagen
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Mo. geschlossen
Di. geschlossen
Mi. 14:00 - 19:00 Uhr
Do. 14:00 - 19:00 Uhr
Fr. 15:00 - 20:00 Uhr
03341 414999
03341 4149319
033439 580972
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149310
Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam
14469 Potsdam
Di
13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr
fb-kinder-jugend-familie@rathaus.potsdam.de
0331 2892283
Einrichtung
Landkreis Barnim - Jugendförderung
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142202
+49 3334 2141202
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
- Donnertag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
- sowie nach Vereinbarung
+49 3535 46-3530
+49 3535 46-3173
Jugendhilfeplaner, Teamleitung Kita
Einrichtung
Landkreis Märkisch-Oderland - Jugendamt
Einrichtung
SG Kultur, Sport und Jugend
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Im Sozialgesetzbuch VIII ist festgelegt, in welchen Bereichen die Kommune Jugendhilfeangebote machen muss.
Im Einzelnen sind dies hauptsächlich Angebote in den folgenden Feldern:
- Familien- und Erziehungsberatung
- Beratung für Kinder und Jugendliche
- Hilfen zur Erziehung
- Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe
- Jugendverbandsarbeit
Ein Teil der beschriebenen Angebote wird von Mitarbeitenden des Jugendamtes direkt umgesetzt, der weitaus größere Teil der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wird in Kooperation mit dem Jugendamt von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Bedarfslagen hinsichtlich der oben genannten Handlungsfelder überprüft und auf dieser Grundlage zukünftige Ziele und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet.
Hierbei spielt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle. Neben der Aufstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sind Aufbau und Fortführung eines Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfeplanung.
Ausführliche Beschreibung
Im Sozialgesetzbuch VIII ist festgelegt, in welchen Bereichen die Kommune Jugendhilfeangebote machen muss.
Im Einzelnen sind dies hauptsächlich Angebote in den folgenden Feldern:
- Familien- und Erziehungsberatung
- Beratung für Kinder und Jugendliche
- Hilfen zur Erziehung
- Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe
- Jugendverbandsarbeit
Ein Teil der beschriebenen Angebote wird von Mitarbeitenden des Jugendamtes direkt umgesetzt, der weitaus größere Teil der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wird in Kooperation mit dem Jugendamt von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Bedarfslagen hinsichtlich der oben genannten Handlungsfelder überprüft und auf dieser Grundlage zukünftige Ziele und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet.
Hierbei spielt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle. Neben der Aufstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sind Aufbau und Fortführung eines Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfeplanung.