Dienstleistung
Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
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Servicezeiten
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Fax
+49 3535 46-4448
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Telefon
+49 3535 46-4404
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Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
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Telefon
+49 3535 46-4419
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Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
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Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 64,00 - 94,00
Jagdabgabe
Abgabe:
EUR 25,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Wiedererteilung, Jagdpatent, Jäger, Jagderlaubni, Jagd, Entzug, Jagen, Jagdkarte, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jägerei, Jägerschein, Jagdschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 64,00 - 94,00
Jagdabgabe
Abgabe: EUR 25,00
Abgabe: EUR 25,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Wiedererteilung, Jagdpatent, Jäger, Jagderlaubni, Jagd, Entzug, Jagen, Jagdkarte, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jägerei, Jägerschein, Jagdschein