Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.  


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An der Lanfter 5
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Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

Häufig gestellte Fragen

Gebühr: EUR 49,00
Jagdabgabe
Abgabe: EUR 5,00

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 


  • Jagdschein 
  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung  
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
  • bereits erteilter Jagdschein 

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

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