Dienstleistung
Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Fax
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
+49 3535 46-4404
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4419
+49 3535 46-4419
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
+49 3535 46-4458
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 49,00
Jagdabgabe
Abgabe:
EUR 5,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Jagderlaubnis, Jäger, Verlängerung, Jagdschein, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagdwesen, Jägerei, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagd, Jägerschein
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 49,00
Jagdabgabe
Abgabe: EUR 5,00
Abgabe: EUR 5,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Jagderlaubnis, Jäger, Verlängerung, Jagdschein, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagdwesen, Jägerei, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagd, Jägerschein