Dienstleistung
Jagdpachtvertrag
Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist.
Einrichtung
Abteilung Bauen/Liegenschaften, Bereich Jagd
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-232
Kerstin Funke
Schneeberger Weg 40
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-1901
Einrichtung
Fachbereich 72 - Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132704
+49 355 612-2750
Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur
+49 355 612-2755
Sekretariat
Einrichtung
Landkreis Barnim - Jagdbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 214-2424
+49 3334 214-1424
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-80224
03301 601-265
Jagdwesen
03301 601-245
Fischerei/Jagd
03301 601-237
Jagd/Fischerei
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
In der Regel drei Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gemäß § 12 Absatz 1 Bundesjagdgesetz beträgt die Frist für Beanstandungen seitens der unteren Jagdbehörde drei Wochen.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR
Ausführliche Beschreibung
Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während 3 Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.
Erforderliche Unterlagen
Jagdpachtvertrag
Jagdschein
Voraussetzungen
Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während drei Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.
Die Maximalfläche beträgt 1.000 ha Jagdfläche pro Person. Die Pächterhöchstzahl je Jagdbezirk ist gemäß § 14 Jagdgesetz für das Land Brandenburg nicht zu überschreiten. Bis 250 ha Jagdbezirksgröße sind maximal zwei Jagdpächter oder Jagdpächterinnen zulässig, für jede weitere Person ist mindestens 75 ha Jagdfläche erforderlich.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Jagdpachtvertrag nach Abschluss schriftlich bei der unteren Jagdbehörde ein.
Die untere Jagdbehörde prüft den Vertrag und meldet Beanstandungen binnen drei Wochen per Beanstandungsbescheid.
Vor Ablauf der drei Wochen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Formulare
Muster für Jagdpachtverträge sind im Internet bei den jagdlichen Verbänden und den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft erhältlich. Jagdpachtverträge sind zivilrechtliche Verträge. Hierfür gibt es kein behördlich vorgeschriebenes Formular.
Für den Jagdpachtvertrag ist die Schriftformerfordernis geregelt in § 12 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.
Weiterführende Informationen
Die Fläche, auf der die Jagd vereinbart wurde, ist in den Jagdschein des Jagdpächters oder der Jagdpächterin einzutragen. Das gehört zum Verfahrensablauf Jagdschein Änderungen/Eintragungen.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des Landkreises, in dem der Jagdbezirk liegt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel drei Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gemäß § 12 Absatz 1 Bundesjagdgesetz beträgt die Frist für Beanstandungen seitens der unteren Jagdbehörde drei Wochen.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR
Ausführliche Beschreibung
Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während 3 Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.
Erforderliche Unterlagen
Jagdpachtvertrag
Jagdschein
Voraussetzungen
Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während drei Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.
Die Maximalfläche beträgt 1.000 ha Jagdfläche pro Person. Die Pächterhöchstzahl je Jagdbezirk ist gemäß § 14 Jagdgesetz für das Land Brandenburg nicht zu überschreiten. Bis 250 ha Jagdbezirksgröße sind maximal zwei Jagdpächter oder Jagdpächterinnen zulässig, für jede weitere Person ist mindestens 75 ha Jagdfläche erforderlich.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Jagdpachtvertrag nach Abschluss schriftlich bei der unteren Jagdbehörde ein.
Die untere Jagdbehörde prüft den Vertrag und meldet Beanstandungen binnen drei Wochen per Beanstandungsbescheid.
Vor Ablauf der drei Wochen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Formulare
Muster für Jagdpachtverträge sind im Internet bei den jagdlichen Verbänden und den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft erhältlich. Jagdpachtverträge sind zivilrechtliche Verträge. Hierfür gibt es kein behördlich vorgeschriebenes Formular.
Für den Jagdpachtvertrag ist die Schriftformerfordernis geregelt in § 12 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.
Weiterführende Informationen
Die Fläche, auf der die Jagd vereinbart wurde, ist in den Jagdschein des Jagdpächters oder der Jagdpächterin einzutragen. Das gehört zum Verfahrensablauf Jagdschein Änderungen/Eintragungen.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des Landkreises, in dem der Jagdbezirk liegt.