Dienstleistung
Infektionsschutz Beratung
Einrichtung
Gesundheitsamt
Brandstraße 39
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-2299
03366 35-2201
Berliner Straße 150 a (Hau
14467 Potsdam
14469 Potsdam
infektionsschutz@rathaus.potsdam.de
Tuberkulosefuersorge@rathaus.potsdam.de
0331 2893791
0331 2892357
0331 2892376
0331 2892412
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Termine können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Havelstraße 29
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3750
03301 601-80373
03301 601-3772
Team Hygiene
03301 601-3790
Team Infektionsschutz
03301 601-3777
Team Gesundheitsaufsicht
03301 601-3769
Team Sprechsstunde
Straße nach Fichtenwalde 10
14547 Beelitz-Heilstätten
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.
Ausführliche Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.
Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.
Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.
Formulare
Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.
Zuständige Stelle
Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von
- dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
- dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
- den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Schlagwörter
Gesundheitsamt, Wohngifte, Heimhygiene, Gifte im Garten, Pflegeheimen, Infektion, Beratung, Schulen und Arztpraxis, Gesundheitlicher Umweltschutz, Hygiene in Tagespflegestätten, Schimmelbefall, Schimmelpilz, Innenraumluft, Hygiene in Altenheimen, Kindertageseinrichtungen, Schadstoffe
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.
Ausführliche Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.
Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.
Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.
Formulare
Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.
Zuständige Stelle
Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von
- dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
- dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
- den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.