Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?


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Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-4215
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Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung


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+49 3334 2142901
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+49 3334 2141902

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
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  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
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  • Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung


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03535 46-2730
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+49 3535 46-2700
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Sekretariat
Telefon
+49 3535 46-2701
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Amtsleitung

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Rungestraße 20
16515 Oranienburg
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Dienstag
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13.00 - 18.00 Uhr


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03301 601-80511
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Parkstraße 5-7
03205 Calau/Kalawa
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03541 870-5310
Telefon
03541 870-5356

Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


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0355 49912-111
Telefon
0355 49912-100

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Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

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Häufig gestellte Fragen

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.


Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.


Brandenburgisches Vermessungsgesetz


Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.


Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.


Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden 


Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt


www.vermessung.brandenburg.de