Dienstleistung
Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung
Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4215
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster
Einrichtung
Landkreis Barnim - Katasterbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142901
+49 3334 2141902
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2700
Sekretariat
+49 3535 46-2701
Amtsleitung
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80511
03301 601-80512
03301 601-5551
Parkstraße 5-7
03205 Calau/Kalawa
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
03541 870-5310
03541 870-5356
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
Ausführliche Beschreibung
Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
Voraussetzungen
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden
Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Ansprechpunkt
www.vermessung.brandenburg.de
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
Ausführliche Beschreibung
Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
Voraussetzungen
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden
Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Ansprechpunkt
www.vermessung.brandenburg.de