Dienstleistung
Geburtsurkunde beantragen
Ansprechpartner
Frau Schmidt
Frau Presting
Frau Littfin
Herr Schwanecke
Frau A. Herold
Frau Büchner
Herr Fred Richter
Frau Gallien
Frau Wohlfeil-Becker
Frau Krämer
Frau Kerstin Jannsohn
Frau Angela Klauke
Frau Hella Westphal
Frau Brandhorst
Mitarbeiter/in #1924
Mitarbeiter/in #1926
Mitarbeiter/in #1925
Frau K. Noack
Frau D. Palm
Frau M. Allmendinger
Herr Stephan Schwabe
E. Lüders
K. Wenke
N. Skuppin
Mitarbeiter*in
Frau M. Lippok-Schopon
Standesbeanter/-in
Frau Merve Beuth
Frau Steinwand
Frau Amy Smith
Frau Giebner
Frau Donner
Herr Nichelmann
Frau Deumer
Frau Pfandke
Frau Peggy Mix
Herr Andreas Walter
Frau Peggy Rosenfeld
Herr Elias Schluchter
Frau Kerstin Buchholz
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-305
Einrichtung
Bürgerservice, Fundbüro, Einwohnermeldeamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49160
Einrichtung
Fachbereich 1 - Bürgerservice
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.
035322 2271
035322 390
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
030 94511-104
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149332
Einrichtung
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Standesamt
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 85-120
Einrichtung
Gemeinde Schwielowsee - Standesamt
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee
Montag 9:00–12:00 Uhr
Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag 9:00–12:00 Uhr
Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Standesamt
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86121
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo
09:00 – 12:00 Uhr
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Mi
09:00 – 12:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
Fr
geschlossen
standesamt@rathaus.potsdam.de
neugeborene@rathaus.potsdam.de
urkundenstelle@rathaus.potsdam.de
sterbefaelle@rathaus.potsdam.de
namensaenderungsbehoerde@rathaus.potsdam.de
0331 2891735
0331 2891112
Einrichtung
Sachgebiet Bürgerservice
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03391 355-111
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Standesamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
03338 365105
03338 365266
Leitung Standesamt; Sterbefälle
03338 365261
Geburten
03338 365260
Eheschließung, Lebenspartnerschaft
Einrichtung
Stadt Guben - Personenstandswesen
Gasstraße 4
03172 Guben
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
03561 68714000
03561 68710
Einrichtung
Stadt Königs Wusterhausen - Standesamt
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Standesamt
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Dienstag (ohne Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag (nur mit Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-137
03378 827-213
Einrichtung
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Standesamt
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz
03386 259-129
Frau Steinwand
03386 259-210
Frau Donner
Einrichtung
Stadtverwaltung Bad Belzig - Standesamt
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig
Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Di.: 09.00 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr
Do.: 13.00 – 15.30 Uhr
Fr.: 09.00 – 11.30 Uhr
033841 9466350
033841 94350
Einrichtung
Standesamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3368
+49 355 612-3367
Einrichtung
Standesamt
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die freien Trausamstage für 2024 und 2025 finden Sie unter Verfahrensablauf.
Einrichtung
Standesamt
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr
Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
03877 951-123
03877 951-220
03877 951-221
Einrichtung
Standesamt
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-45
033205 598-45
Einrichtung
Standesamt
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow
039742 86022
Einrichtung
Standesamt
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt müssen hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
030 67502305
Einrichtung
Standesamt
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
+49 3303 528-120
+49 3303 528-167
+49 3303 528-128
Einrichtung
Standesamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49400
033456 49100
Einrichtung
Standesamt I
Berliner Straße 1
16359 Biesenthal
Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Standesamt, Wahlen
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist:
110 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandenburg:
Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Ausführliche Beschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
-
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Zuständige Stelle
Für den Geburtsort zuständiges Standesamt
Schlagwörter
Geburtszeit, Vater, Urkunde, Standesamtsangelegenheit, Sohn, Kindesanmeldung, Nachwuchs, internationale Geburtsurkunde, Mutter, Kind, Geburtstag, Standesamt, Geburtsurkunde international, Standesamtsangelegenheiten, Tochter, Urkunde nachbestellen
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandenburg:
Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Ausführliche Beschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
-
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
-
für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Zuständige Stelle
Für den Geburtsort zuständiges Standesamt