Ansprechpartner


Mitarbeiter*in

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-305

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Telefon
030 94511-104

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
033638 85-120

Adresse
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


Telefon
039745 86121

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • GEZ-Gebührenbefreiung;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03391 355-111

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin

Fax
03338 365105
Telefon
03338 365266
Hinweis
Leitung Standesamt; Sterbefälle
Telefon
03338 365261
Hinweis
Geburten
Telefon
03338 365260
Hinweis
Eheschließung, Lebenspartnerschaft

Adresse
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Adresse
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Dienstag (ohne Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag (nur mit Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr


Fax
03378 827-124
Telefon
03378 827-137
Telefon
03378 827-213

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

Telefon
03386 259-129
Hinweis
Frau Steinwand
Telefon
03386 259-210
Hinweis
Frau Donner

Adresse
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig
Servicezeiten

Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Di.: 09.00 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr

Do.: 13.00 – 15.30 Uhr

Fr.: 09.00 – 11.30 Uhr


Fax
033841 9466350
Telefon
033841 94350

Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3368
Telefon
+49 355 612-3367

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten
  • Montag:         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag:       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Donnerstag:  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Die freien Trausamstage für 2025 und 2026 finden Sie unter Verfahrensablauf. 


Adresse
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt müssen hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
030 67502305

Adresse
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
Servicezeiten

Mo.   08:00 - 12:00 Uhr
Di.     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do.    08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr


Telefon
+49 3303 528-120
Telefon
+49 3303 528-167
Telefon
+49 3303 528-128

Adresse
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Servicezeiten

Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr

Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr

und nach Vereinbarung


Fax
03877 951-123
Telefon
03877 951-220
Telefon
03877 951-221

Adresse
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Häufig gestellte Fragen

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an:

Erstes Exemplar: 10 €

Bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: je 5 €


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sofern die Geburt im elektronischen Personenstandsregister eines Standesamtes in Brandenburg erfasst ist, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen brandenburgischen Standesamt zu erhalten. 


Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
    für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).


Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
     

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
     

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot des Standesamtes können Sie den Antrag auch online stellen.


Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.


Für den Geburtsort zuständiges Standesamt