Dienstleistung
Gebrauchsabnahme fliegender Bauten
Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
Herzberg
+49 3531 502-6719
Finsterwalde
+49 3535 46-2652
Herzberg
+49 3531 502-6243
Finsterwalde
Einrichtung
Fachbereich 63 - Bauordnung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4303
+49 355 612-4315
Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80519
03301 601-3611
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318368
03328 318441
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318441
03328 318368
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
100-250€
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Ausführliche Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 76 Brandenburgische Bauordnung
§ 20 Bautechnische Prüfungsverordnung
Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Formulare
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.