Dienstleistung
Führerschein Wiederaushändigung
Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.
Einrichtung
Amt Peitz - Bürgerbüro
Schulstraße 6
03185 Peitz/Picnjo
Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
2. und 4. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr
035601 38191
Bürgerbüro
035601 38192
Bürgerbüro
035601 38193
Bürgerbüro
Einrichtung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-4788
Einrichtung
Führerscheinstelle
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
03361 599-3050
Einrichtung
Landkreis Barnim - Fahrerlaubnisangelegenheiten
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 9 - 18 Uhr
sonst nach Vereinbarung
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.
Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.
+49 35341 97-7620
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Führerscheinstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
03301 601-5900
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
•Personalausweis oder Reisepass,
•gegebenenfalls Meldebescheinigung,
•aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
•Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Rechtsbehelf
Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.
Formulare
Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.
Zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde
Schlagwörter
Lappen, Idiotentest, medizinisch-psychologisches Gutachten, Fahrerlaubnisbehörde, Umschreibung, Neuerteilung, MPG, Punkteabbau, Karteikartenabschrift, Verzicht, MPU, Fahrerlaubnis, Verlust, Ersatzführerschein, medizinisch-psychologische Untersuchung, Führerscheinstelle
Bearbeitungsdauer
Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
•Personalausweis oder Reisepass,
•gegebenenfalls Meldebescheinigung,
•aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
•Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Rechtsbehelf
Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.
Formulare
Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.
Zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde