Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.


Adresse
Schulstraße 6
03185 Peitz/Picnjo
Servicezeiten

Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

2. und 4. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
035601 38191
Hinweis
Bürgerbüro
Telefon
035601 38192
Hinweis
Bürgerbüro
Telefon
035601 38193
Hinweis
Bürgerbüro

Adresse
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen


Adresse
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das 

  • hier online oder
  • telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
+49 355 612-4788

Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Telefon
03361 599-3050

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 9 - 18 Uhr

sonst nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten

Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.

Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.


Telefon
+49 35341 97-7620

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr

Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.


Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.


Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.


Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.


Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.


Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

1. Für alle Klassen:

•Personalausweis oder Reisepass,

•gegebenenfalls Meldebescheinigung,

•aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,

•Sehtestbescheinigung.

3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,

•Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,

•Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.


Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.


Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.


Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.


Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.


Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Lappen, Idiotentest, medizinisch-psychologisches Gutachten, Fahrerlaubnisbehörde, Umschreibung, Neuerteilung, MPG, Punkteabbau, Karteikartenabschrift, Verzicht, MPU, Fahrerlaubnis, Verlust, Ersatzführerschein, medizinisch-psychologische Untersuchung, Führerscheinstelle