Ansprechpartner


N.N.
Team Jugendamt

Freie Träger der Jugendhilfe


Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3515
Hinweis
Grit Gotzel Fachbereichsleiterin Jugendamt

Adresse
Rathenaustraße 13a
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-1599
Telefon
03366 35-2511

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142202
Telefon
+49 3334 2141202

Adresse
Rosa-Luxemburg-Str. 44
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00
  • Donnerstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00
  • Freitag 08:00 bis 11:00

oder nach Terminvereinbarung


Fax
+49 3535 46-3530
Telefon
+49 3535 46-3525
Hinweis
Sekretariat
Telefon
+49 3535 46-3166
Hinweis
Sachgebietsleitung rechtl. Vertretung/ wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon
+49 3535 46-7682
Hinweis
Sachgebietsleitung Sozialpädagogische Dienste

Adresse
Puschkinplatz 12
15306 Seelow

Ansprechpartner
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon
03301 601-411

Ansprechpartner
Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von  freien Trägern  erbracht. Dazu  gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.


Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.

Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt


Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt