Hier finden Sie Hilfe bei unklaren Grundstücks-Grenzverläufen.


Adresse
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-4215
Hinweis
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142901
Telefon
+49 3334 2141902

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung


Fax
03535 46-2730
Telefon
+49 3535 46-2700
Hinweis
Sekretariat
Telefon
+49 3535 46-2701
Hinweis
Amtsleitung

Adresse
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.


Fax
03301 601-5555

Adresse
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

Telefon
+493391 688 6222
Hinweis
Auskunft Sachgebiet Geodatenbereitstellung

Adresse
Parkstraße 5-7
03205 Calau/Kalawa
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03541 870-5310
Telefon
03541 870-5356

Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
0355 49912-111
Telefon
0355 49912-100

Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


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0355 49912-111
Telefon
0355 49912-100

Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

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0355 49912-111
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0355 49912-100

Häufig gestellte Fragen

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.


Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).


Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.


Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure