Dienstleistung
Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4215
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster
Einrichtung
Landkreis Barnim - Katasterbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 –18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142901
+49 3334 2141902
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2700
Sekretariat
+49 3535 46-2701
Amtsleitung
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80511
03301 601-80512
03301 601-5551
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
+493391 688 6222
Auskunft Sachgebiet Geodatenbereitstellung
Parkstraße 5-7
03205 Calau/Kalawa
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
03541 870-5310
03541 870-5356
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure